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OLG Bremen, 08.04.1997 - 3 U 81/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen unabwendbaren von Auftragsnehmer nicht zu vertretenen Umstand; Anerkennung von Stürmen mit Orkanböen in den Wintermonaten für die Küstenregion der Nordsee als höhere Gewalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stürme mit Orkanböen sind an der Nordsee nicht ungewöhnlich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 7 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Bremen, 23.05.1996 - 6 O 1964/95
- OLG Bremen, 08.04.1997 - 3 U 81/96
Papierfundstellen
- BauR 1997, 854
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1973 - VII ZR 196/72
VOB-Vertrag: Entsprechende Anwendung des § 254 BGB bei vorzeitigem Gefahrübergang …
Auszug aus OLG Bremen, 08.04.1997 - 3 U 81/96
Ein anderer unabwendbarer Umstand, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, setzt ein Ereignis voraus, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, daß es oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in seinen Auswirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich gemacht werden könnte (vgl. BGHZ 61, 144, 145 = BauR 1973, 317).
- OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 209/99
Schutzpflichten des Auftragnehmers bei Dachsanierung)
Auch dieses Geschehen geht zu Lasten der Beklagten, weil mit starken Winden im Herbst gerechnet werden muß und auch insoweit ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind (vgl. insoweit auch OLG Bremers, BauR 1997, 854 f. zu § 7 Nr. 1 VOB/B). - LG Itzehoe, 07.04.2006 - 3 O 346/05
Preisgefahrverteilung beim VOB-Vertrag: Vergütungsanspruch des Bauunternehmers …
Es kann daher auch dahinstehen, ob dem OLG Bremen (BauR 1997, S. 854) in seiner Auffassung zu folgen ist, in der Küstenregion der Nordsee sei in den Wintermonaten sogar mit Stürmen von bis zu 12 Bt. zu rechnen.